Hitlergruß

  • Schlag einfach nach: Zusammensetzung der Luft, und guck, wie groß der CO2-Anteil ist.

    Laut Wikipedia: 0,058%.


    Fuck. Du hast recht. Das ist echt wenig. Habe jetzt zwar keine Ahnung von Physik (oder Chemie oder Biologie), aber das mit dem Klimawandel klingt jetzt wirklich unplausibel. Mag jemand unsere Entdeckung publizieren? Vielleicht geht es uns dann wie dem hier: Imgur: The most awesome images on the Internet

  • Ist es. Lesen und bilden: Allgemeines Gesetz – Wikipedia


    Muß ich Dir jetzt auch noch erklären, warum Wikipedia keine geeignete Quelle ist?


    Allgemeines Gesetz im Sinne von Art. 5 Abs. 2 ist ein Gesetz, das unabhängig vom Meinungsinhalt gilt. Kannst Du in der höchstrichterlichen Rechtsprechung nachlesen.



    Zitat

    Damit habe ich bereits gerechnet, doch veröffentlich das BKA seine Statistiken jährlich. Viel wird sich wohl kaum verändert haben, aber such dir halt eine, die aktueller ist und genauso seriös wie die des BKA ist.


    Wir können nicht warten, bis die nächste Statistik herausgebracht ist. Die Übergriffe passieren jetzt. Das kannst Du in allen seriösen Informationsquellen nachlesen.



    Zitat

    Gibt genügend Beispiele.


    Schon wieder.


    Zitat

    Bei Maischberger hat er sich u.a. zum Thema Gender-Mainstreaming viel freundlicher ausgedrückt als auf einer Parteiveranstaltung.


    Auf welcher Parteiveranstaltung? Video zeigen und Stelle benennen!



    Zitat

    Weil das bei Zitaten so üblich ist. Der Inhalt seiner Rede wurde dadurch nicht elementar verzerrt.


    Die Presse zeigt nur aus dem Zusammenhang gerissene Schnipsel. Hör Dir erstmal die vollständigen Reden an!



    Zitat

    Troll woanders.


    Damit wollte ich Dir nur Deine "Argumentations"-Weise vorführen.


    Zitat

    Das habe ich nie gesagt.


    Du hast gesagt:


    Ich rede nicht davon, Nationalitäten abzuschaffen, sondern davon, andere Menschen als Menschen zu sehen und nicht als Iraker, Afghanen oder Dänen.


    Wenn ich zu einem Iraker Iraker sage, sag ich dann, daß er kein Mensch ist?



    Zitat

    An dieser Stelle habe ich keine Lust mehr.


    Ich habe Dich auch gar nicht gefragt. Ich wollte eigentlich eine Stellungnahme von Azure haben, wie er zu seiner abstrusen Aussage kommt.

  • Muß [sic] ich Dir jetzt auch noch erklären, warum Wikipedia keine geeignete Quelle ist?


    Allgemeines Gesetz im Sinne von Art. 5 Abs. 2 ist ein Gesetz, das unabhängig vom Meinungsinhalt gilt. Kannst Du in der höchstrichterlichen Rechtsprechung nachlesen.

    Du liegst leider falsch, deine Definition von allgemeinen Gesetzen wird so in der Rechtssprechung nicht mehr angewendet und ganz besonders nicht, wenn es um § 130 StGB geht.


    Wikipedia ist zu der Thematik - wie meistens - recht akkurat. Die Definition deckt sich mit diversen Urteilen des Bundesverfassungsgerichts. Dennoch ist der Begriff des allgemeinen Gesetzes umstritten. Es gibt mehrere Theorien dazu, die das BVerfG im Lüth-Urteil bereits kobminierte. Du berufst dich vermutlich auf die Sonderrechtslehrere, die - wie du bereits sagtest - die Beschränkung auf bestimmte Meinungen nicht als allgemeine Gesetze anerkannt. Seit dem Lüth-Urteil wird vom BVerfG die Kombinationsformel angewendet, die Sonderrechtslehre und Abwägungslehre miteinander kombiniert. Die Vergangenheit hat aber (glücklicherweise) gezeigt, dass insbesondere im Zusammenhang mit § 130 StGB die Abwägungslehre (siehe meine ursprüngliche Ausführung zu § 130 StGB) mehr zu tragen kommt als die Sonderrechtsformel. Da es bei § 130 StGB um den sehr sensiblen Bereich der Menschenwürde und des öffentlichen Friedens geht, wird die Sonderrechtstheorie (§ 130 StGB ist nicht meinungsneutral) relativiert. Es geht bei § 130 StGB nicht darum, eine Meinung an sich zu verbieten, sondern vielmehr darum, den höchsten Verfassungswert zu schützen. Bei § 86 StGB sieht es übrigens ähnlich aus. Die freiheitlich-demokratische Grundordnung und der politische Frieden relativieren die Sonderrechtslehre.


    Ausschnitt aus einer Verfassungsbeschwerde bzgl. § 130 Abs. StGB (Tenor: Verfassungsbeschwerde abgelehnt):


    a) Das Verbot könne auf die Gefahr der Verwirklichung des § 130 Abs. 4 StGB gestützt werden. Dieser sei ein "allgemeines Gesetz" im Sinne von Art. 5 Abs. 2 Alternative 1 GG, das den verfassungsrechtlichen Anforderungen genüge. Allgemeine Gesetze seien alle Gesetze, die nicht eine Meinung als solche verböten, sondern dem Schutz eines ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung zu schützenden Rechtsguts dienten, das in der Rechtsordnung allgemein und unabhängig davon geschützt sei, ob es durch Meinungsäußerungen oder auf andere Weise verletzt werden könne (Verweis auf BVerfGE 7, 198 <209 f.>; 111, 147 <155>; 120, 180 <200>). Das sei bei § 130 Abs. 4 StGB der Fall. Die Bestimmung verfolge den Schutz des Rechtsguts "öffentlicher Friede" sowie den Schutz der Menschenwürde der Opfer der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft. Der öffentliche Friede werde in der Rechtsordnung nicht nur vor Meinungsäußerungen bewahrt, sondern auch vor anderen Angriffshandlungen. Auch Art. 1 Abs. 1 GG schütze die Menschenwürde als obersten Verfassungswert des Grundgesetzes und dessen tragendes Konstitutionsprinzip vor Eingriffen jeglicher Art. Mithin sei § 130 Abs. 4 StGB ein allgemeines Gesetz im Sinne von Art. 5 Abs. 2 Alternative 1 GG, obwohl die Vorschrift gegen bestimmte Meinungsinhalte gerichtet sei.

    Solltest du der Quelle nicht trauen, findest du hier weitere Volltextveröffentlichungen: Rechtssprechung - BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08


    Weitere Fußnoten
    Lösungsskizze - Gerd Bucerius-Stiftungsprofessur für Kommunikationsrecht - Universität Rostock
    Lüth-Urteil – Wikipedia (akkurater Artikel, ggf. selbst das entsprechende Urteil überprüfen)
    Sonderrechtslehre – Wikipedia (akkurater Artikel, ggf. selbst das entsprechende Urteil überprüfen)


    P.S.:Ich finde es ja ziemlich witzig, wie du an meinen Quellen - seien sie noch so gut - rumnörgelst, aber selbst lieferst du keine Belege für deine abstrusen Aussagen. Aber du hast schon Recht, den Klimawandel gibt es nicht. Die Polkappen verschwinden, Seen trocknen vollständig aus, Süddeutschland geht Baden - alles Zufälle.


    /e


    Offenbar wurde tatsächlich ein fragwürdiges Sonderrecht für § 130 StGB durch das BVerfG argumentiert, anstatt es als allgemeines Gesetz anzuerkannen. Definitiv überraschend.

  • Glaubst Du im ernst, daß das irgendeine Auswirkung auf das Klima haben kann?

    Dann nochmal ohne Spaß, wieso sollte das keine Auswirkungen haben können?
    Bitte belegen, dass 0,058% CO2 in der Luft keine Auswirkungen auf das Klima haben können.


    Und nur, um das einmal fest zu halten: Der Klimawandel (durch unser CO2) ist kein kontroverses Thema, sondern in der Fachwelt schon lange Konsens. Du verwirfst gerade jahrzehntelange Forschung mit "Schau mal, so wenig. Glaube nicht, dass das etwas ausmachen kann.", obwohl du vom Thema vermutlich ohnehin keine Ahnung hast.

  • Bitte belegen, dass 0,058% CO2 in der Luft keine Auswirkungen auf das Klima haben können.

    Weißt Du, was ein Prozent ist? Ein Prozent ist ein Hundertstel. 0,058% ist weniger als ein Tausendstel. Das ist vernachlässigbar.



    Zitat

    Und nur, um das einmal fest zu halten: Der Klimawandel (durch unser CO2) ist kein kontroverses Thema, sondern in der Fachwelt schon lange Konsens.

    Weißt Du, was das Wort "Konsens" bedeutet?


    Das ist das genaue Gegenteil von Wissenschaft.



    Zitat

    Du verwirfst gerade jahrzehntelange Forschung

    die nichts anderes ist als gebetsmühlenartiges Wiederholen.

  • Du liegst leider falsch, deine Definition von allgemeinen Gesetzen wird so in der Rechtssprechung nicht mehr angewendet und ganz besonders nicht, wenn es um § 130 StGB geht.

    Das nennt man Rechtsbeugung.



    Zitat

    Ausschnitt aus einer Verfassungsbeschwerde bzgl. § 130 Abs. StGB

    Das war die Auffassung der Vorinstanz (Rdnr. 10). Der Urteilstext beginnt bei Rdnr. 47, und dort heißt es in Rdnr. 54:


    a) Nach Art. 5 Abs. 2 Alternative 1 GG findet die Meinungsfreiheit ihre Grenzen in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze. Darunter sind Gesetze zu verstehen, die nicht eine Meinung als solche verbieten, die sich nicht gegen die Äußerung der Meinung als solche richten, sondern dem Schutz eines schlechthin ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung zu schützenden Rechtsguts dienen (vgl. BVerfGE 7, 198 <209 f.>; 28, 282 <292>; 71, 162 <175 f.>; 93, 266 <291>; stRspr). Dieses Rechtsgut muss in der Rechtsordnung allgemein und damit unabhängig davon geschützt sein, ob es durch Meinungsäußerungen oder auf andere Weise verletzt werden kann (vgl. BVerfGE 111, 147 <155>; 117, 244 <260>).


    Wie Du siehst, dürfen konkrete Meinungen nicht verboten werden. Geschützt sind allgemeine Rechtsgüter wie das Eigentum. Ich darf meine Meinung nicht auf Deine Hauswand schmieren, unabhängig vom Inhalt der Meinung. Das ist ein allgemeines Gesetz.


    Bevor ich zum Denkfehler des Bundesverwaltungsgerichts komme, möchte ich Dich bitten, Dich mit den Begriffen "öffentlicher Friede" und "Menschenwürde" vertraut zu machen. Über ersteres findest Du in besagtem Verfassungsgerichtsurteil ab Rdnr. 76 einige Ausführungen. Dann bitte ich Dich, Artikel 1 GG - und zwar alle drei Absätze - genau zu lesen und überlegen, was damit geregelt ist.



    Zitat

    P.S.:Ich finde es ja ziemlich witzig, wie du an meinen Quellen - seien sie noch so gut - rumnörgelst

    Eine Webseite, in die jeder alles mögliche hineinschreiben kann, ist keine taugliche Quelle. Gerichtsurteile kann man nehmen, sind aber auch nicht immer fehlerfrei.


    Zitat

    Die Polkappen verschwinden

    Die Polkappen schmelzen außen jeden Sommer ab, und frieren im Winter wieder an. In der Fernsehpropaganda hast Du vermutlich immer nur das erstere gesehen.

  • Weißt Du, was ein Prozent ist? Ein Prozent ist ein Hundertstel. 0,058% ist weniger als ein Tausendstel. Das ist vernachlässigbar.

    3ng/kg Körpergewicht Botulinumtoxin sind tödlich. Angenommen du bist 70kg schwer, ein Hamburger bei McDonalds wiegt ca. 100g. Mischt man dir auch nur 210ng dieses Giftes in den Burger würdest du sterben. Das sind dann nur 0,00000021% des Burgers. ;)
    Aus der relativen Menge auf die Gefährlichkeit oder den Schaden eines Stoffes zu schließen halte ich doch für sehr fragwürdig.


    Zumal der Klimawandel, wie algernong bereits erwähnte, eine anerkannte Tatsache ist. Nur weil einige Fachfremde das aus obigen Gründen, die ja alles andere als ein Beweis sind, anzweifeln, heißt das nicht, dass der Klimawandel nicht existiert. Ich bitte dich.

  • 3ng/kg Körpergewicht Botulinumtoxin sind tödlich. Angenommen du bist 70kg schwer, ein Hamburger bei McDonalds wiegt ca. 100g. Mischt man dir auch nur 210ng dieses Giftes in den Burger würdest du sterben. Das sind dann nur 0,00000021% des Burgers.

    Der Vergleich ist unsinnig. Wir reden hier nicht von einem menschlichen Organismus, sondern nur über die Temperatur der Erdatmosphäre.


    Zitat

    Zumal der Klimawandel, wie algernong bereits erwähnte, eine anerkannte Tatsache ist.

    Propagierte ist der korrekte Ausdruck. Eine Sache wird nicht dadurch wahr, daß sie ständig in den Medien wiederholt wird.


    C02 hat einen kleinen Bruder, das CO. Kannst ja mal nachschauen, ob eine Konzentration von 0,058% CO deiner Meinung nach auch noch vernachlässigbar ist.

    CO ist, was die Temperatur der Erdatmosphäre betrifft, ebenso vernachlässigbar.

  • CO ist, was die Temperatur der Erdatmosphäre betrifft, ebenso vernachlässigbar.

    You miss the point. Du ziehst dich an den 0,058 % hoch und behauptest, so eine winzige Menge bestimmten Gases kann keine Ursache für irgendwas sein. Diese winzige Menge Kohlenmonoxid bringt dich aber sicher ins Krankenhaus (wenn du die Symptome noch mitkriegst und richtig deutest), wenn nicht gar gleich unter die Grasnarbe. Die Erde ist ein Gleichgewichtssystem. Nur weil irgendein Stoff in winzigen Mengen vorliegt, sagt das nichts über seinen Einfluss auf das Wirkungsgleichgewicht.

  • Wow, Zeus. Ich lese deine Beiträge und schüttele durchgehend mit dem Kopf. Ich will da gar nicht groß drauf eingehen, da eine Diskussion mit dir wohl unmöglich scheint; du gehörst zu den Leuten, die kaum bis gar nicht argumentativ eine Diskussion führen und plädierst selbst bei offensichtlichem Unrecht auf die Richtigkeit deines Gedankenguts. Ich könnte wetten, wenn du älter als wir alle wärst, würdest du diese Karte mit großer Freude ausspielen.;-)


    Zum eigentlichen Thema: ich weiß nicht so recht, was ich davon halten soll. Einerseits finde ich es total bescheuert, dass sowas überhaupt beschlossen wird (wer zum Teufel grüßt andere mit erhobenem rechten Arm, wenn er nicht gerade auf Hitler anspielen will?), andererseits finde ich es gleichermaßen bescheuert bei solchen Dingen wie den "Hitlergruß" so einen riesen Radau zu machen. Auch wenn die beiden "Grußrituale" Adolf Hitlers unverkennbar sind, finde ich es nach wie vor bescheuert das Ganze direkt als böse abzustempeln. Das ist für mich mittlerweile das Selbe wie bei Logos: wer von euch den Rapper Bass Sultan Hengzt kennt, weiß denke ich, was ich meine. Der Herr wurde für das "S" in seinem Logo angezeigt, da es dem Zeichen der SS ähneln soll. In meinen Augen total bescheuert bei allem, was auch nur im Ansatz mit dem Dritten Reich zutun hat so einen riesen Aufriss zu machen.

  • Sorry, muss jetzt nochmal sein: Was ist denn jetzt mit deiner Quelle, Zeus? Ständig erzählst du Lars, es solle solle jede seiner Behauptungen mit Quellen belegen, kritisierst dann noch die Qualität seiner Quellen ... Und du selber wirfst so eine schräge Behauptung in den Raum und bleibst uns dabei jeder Quelle schuldig? Ich bitte dich. Zeig uns doch einfach die Studie, die das herausgefunden hat, und niemand streitet mehr mit dir ...

  • Sorry, muss jetzt nochmal sein: Was ist denn jetzt mit deiner Quelle, Zeus? Ständig erzählst du Lars, es solle solle jede seiner Behauptungen mit Quellen belegen, kritisierst dann noch die Qualität seiner Quellen


    Natürlich muß man wissen, welche Quelle tauglich ist, und welche nicht. Irgendein Geschreibsel auf einem Blatt Papier oder auf einer Webseite ist noch keine Quelle.


    Die sicherste Quelle ist die Videodokumentation. Wenn jemand behauptet, ein bestimmter Politiker hätte dieses oder jenes gesagt, dann sollte er ein Video beifügen und die Stelle nennen.
    Zeitungsberichte sind nicht zuverlässig, weil dort die Worte oft verdreht und aus dem Zusammenhang gerissen werden. Eine Videoaufzeichnung hingegen gibt einen handfesten Beleg.


    Bei Rechtsfragen ist die erste Quelle der Gesetzestext. Gerichtsurteile kann man heranziehen, können aber Fehler enthalten. Deswegen sollte man sie immer vorher noch einmal selbst überprüfen, und nicht nur das Urteil benennen, sondern auch die entscheidenden Stellen (Randnummern) mit angeben.


    Für die politischen Ziele einer Partei ist die erste Quelle das Parteiprogramm. Dabei sollte man darauf achten, nur diejenigen Stellen heranzuziehen, die für die Argumentation relevant sind. Wer also nationalsozialistische Verbindungen einer Partei behauptet, der sollte Stellen im Parteiprogramm mit nationalsozialistischen Bezügen angeben können, und nicht irgendwelche andere Programmpunkte, die ihm persönlich nicht gefallen.


    Für logische Schlußfolgerungen braucht man keine Quellen. Die sollte jeder selbst nachvollziehen können.


    Daß CO2 keine nennenswerten Auswirkungen auf das Klima haben kann, erkennt man schon am geringen Anteil. Selbst wenn man unterschiedliche Abkühlungsgeschwindigkeiten der einzelnen Luftbestandteile annimmt, kann eine Komponente mit einem Anteil von weniger als 0,1% niemals Auswirkungen in einer relevanten Größenordnung haben. Wer einigermaßen klar bei Verstand ist, sollte erkennen, daß die Behauptung, CO2 sei für einen Klimawandel ursächlich, offensichtlicher Blödsinn ist.