Das Schweizer Bundesgericht hat geurteilt, dass der Hitlergruß in der Öffentlichkeit nicht immer verboten ist. Wegen Rassendiskriminierung mache sich nur derjenige strafbar, der mit der Geste für den Nationalsozialismus wirbt, urteilten die Richter des Obersten Gerichts des Landes.
Was haltet ihr von dieser Entscheidung?