Wie viel Steuern man im Leben zahlt

  • Ich interessiere mich grade sehr für Steuerrecht und wollte mal fragen ob meine Berechnungen ,- mein Denkansatz so richtig sind.


    Laut Statistik verdient in Bayern ein durchschnittlicher, vollzeittätiger, männlicher Arbeitnehmer 3072€ Brutto / Monat.
    Rechnet man das mit dem Brutto-Netto-Rechner und der durchschn. Steuerklasse 1+3/2 kommt man auf ca 450€ Lst/Steuer pro Monat.
    Sind pro Jahr (*12) also 5.400€ Steuern und wenn jemand wirklich von 17-67 arbeiten würde wären das


    270.000€ die man an Steuern zahlen müsste.


    Alles natürlich nur grob, abhängig vom Einkommen, Steuerklasse, Freibeträge, Rückerstattungen usw. Hab ich da was falsch gerechnet oder ist der Betrag wirllich so hoch?!

  • Wir könnten ja mal einen Finanzbeamten oder Steuerberater fragen, ob der Durchschnittswert vom Bayerischen Statistikamt passt.
    Schließlich gibt es je nach Herkunft (Bundesland und auch CH und A) Unterschiede.
    Eigentlich zahlen wir noch viel mehr, schließlich zahlen wir an der Tanke, im Supermarkt, im Kino, im Restaurant..... auch Steuern, die wir jedoch nicht immer beim Finanzamt geltend machen können.

  • Ja schon ein Wahnsinn was da so an Steuern zusammenkommen =O

    Eine andere Frage ist: Wie viel bekommen wir erstattet, also zurückgezahlt.
    Das kann je nach Beruf eine ganze Menge sein.
    Azubis: Ihr könnt auch eine Steuererklärung schon machen und eure Schulbücher, wenn selbst gekauft reinschreiben, ebenso eure selbstgekaufte Arbeitskleidung und Arbeitsschuhe. Auch Fahrtkosten eignen sich.

  • Das stimmt, wobei das definitionsmäßig gar nicht so einfach ist.
    Ich zahle relativ viel Geld für meine Arbeitskleidung (Hemden, Krawatten, Sakkos, Schuhe,..) und wollte dies auch steuerlich durch die Werbekosten geltend machen/absetzen.


    Da ich die oben genannten Dinge aber auch in meiner Freizeit tragen könnte, zählt es nicht als Berufskleidung und ergo hat es nicht funktioniert (gut, renne in meiner Freizeit natürlich generell bei 30C im Anzug rum *g*).
    Bei Sicherheitsschuhen, Uniformen und Schutzkleidungen widerum ist es jedoch möglich (dort wären sogar die Reinigungskosten von der Steuer absetzbar).

  • Das stimmt, wobei das definitionsmäßig gar nicht so einfach ist.
    Ich zahle relativ viel Geld für meine Arbeitskleidung (Hemden, Krawatten, Sakkos, Schuhe,..) und wollte dies auch steuerlich durch die Werbekosten geltend machen/absetzen.


    Da ich die oben genannten Dinge aber auch in meiner Freizeit tragen könnte, zählt es nicht als Berufskleidung und ergo hat es nicht funktioniert (gut, renne in meiner Freizeit natürlich generell bei 30C im Anzug rum *g*).
    Bei Sicherheitsschuhen, Uniformen und Schutzkleidungen widerum ist es jedoch möglich (dort wären sogar die Reinigungskosten von der Steuer absetzbar).

    Ja, das stimmt. Deine Arbeitskleidung ist auch in der Freizeit tragbar, ähnliches Problem haben auch andere Beamten (Lehrer, Finanzbeamten, eben alle die keine Uniform tragen). ||
    Kleidung wie Uniformen (Polizei, Bundeswehr, BGS etc.) oder auch Sicherheitsschuhe, Schutzkleidungen, gerne auch die Kleidung der Mediziner und des medizinischen Personals sind absetzbar.
    Kommt halt immer auf die Branche an, in der man lernt bzw. arbeitet. ||
    Deine Arbeitsbücher, die du nicht von der Schule gestellt bekommst sondern selbst kaufst, kannst du in die Steuer reinpacken.
    Wie auch jedes Ticket des MVV oder jedem anderen Nahverkehrsverband oder die Fahrten mit dem Auto zur Arbeit.

  • Neu erstellte Beiträge unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.

    Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstelle ggf. ein neues Thema.

    • :)
    • :(
    • ;)
    • :P
    • ^^
    • :D
    • ;(
    • X(
    • :*
    • :|
    • 8o
    • =O
    • <X
    • ||
    • :/
    • :S
    • X/
    • 8)
    • ?(
    • :huh:
    • :rolleyes:
    • :love:
    • :pinch:
    • 8|
    • :cursing:
    • :wacko:
    • :thumbdown:
    • :thumbup:
    • :sleeping:
    • :whistling:
    • :evil:
    • :saint:
    • <3
    • :!:
    • :?:
    Maximale Anzahl an Dateianhängen: 10
    Maximale Dateigröße: 50 MB
    Erlaubte Dateiendungen: bmp, doc, docx, gif, html, jpeg, jpg, mp3, mp4, odp, ods, odt, pdf, png, pptx, txt, xlsm, xlsx, zip