Schüler verbieten nach Hause zu gehen

  • Sehr geehrte Community,


    ich habe eine Frage zum Thema „Krankheitsbedingt nach Hause gehen“.


    Darf ein Lehrer auf deiner Berufsbildenden Schule einem volljährigen Schüler verbieten nach Hause zu gehen, insofern es ihm nicht gut geht?
    Genau das war heute nämlich der Fall, die Lehrkraft bot dem Schüler an ihn ins Krankenzimmer zu lassen oder einen Krankenwagen zu rufen, verbot ihm aber selbstständig zum Arzt oder nach Hause zu gehen.


    Habe im Netz keinen Gesetzgeber gefunden, der dies genau beantwortet.


    Bin gespannt.

  • Hi,


    so direkt wirst du es auch nicht in den Gesetzestexten finden. Es geht hier eindeutig um die Aufssichtspflicht und vorallem die Fürsogepflicht gegenüber den Schülern. Da ich die Situation nicht genau kenne, kann ich hier nur spekulieren.
    Dröseln wir das ganze mal auf:
    Ist der Schüler unter 18 Jahren und sind die Eltern nicht in der Lage ihn abzuholen, bleibt er in der Schule. Die Schule hat solange Aufsichtspflicht über den Schüler, bis die Eltern in der Lage sind ihn abzuholen.
    Ist der Schüler über 18 Jahren und klagt über gesundheitliche Beschwerden liegt es im Verantwortungsbewusstsein der Lehrkraft, ob sie ihn gehen lässt oder nicht. Auch hier gilt immer noch die Aufsichtspflicht und wie oben auch die Fürsorgepflicht.
    Einen Krankenwagen zurufen, nur weil ein Schüler nach Hause will, finde ich etwas seltsam.
    Das Krankenzimmer finde ich ansich eine gute und einleuchtende Idee, zu mal es Schüler gibt, denen es regelmäßig im Prüfungszeitraum schlecht wird, ohne das diese Prüfungsangst haben.(Auf diese Unterscheidung lege ich großen Wert. :!: ) Oder eben die Schüler wollen einfach den Unterrichtstag verkürzen.


    Denk dran die Lehrer wollen nachher nicht in Haftung genommen werden, wenn dem Schüler etwas geschied und sie ihn haben gehen lassen. Ich würde den Schüler als erstes ins Krankenzimmer stecken und einen Abholdienst aus seiner Familie organisieren. Kann keiner und es kommt nicht zu einer Verschlechterung des Zustandes des Schülers, bleibt er bis zum Tagesende im Krankenzimmer, dann kann ihn evtl. sogar ein Mitschüler mit heim nehmen. Kommt es aber zu einer Verschlechterung des Zustandes rufe ich den RTW und das wars.
    Der Lehrer hat meiner Meinung nach absolut richtig gehandelt.


    Wenn du es noch googeln willst: "aufsichtspflicht + fürsorgepflicht von lehrern" eingeben.

  • So fern sich deine Frage auf die Erkrankung des Schülers bezog: Was genau der betreffende Schüler hatte, geht uns im Detail nichts an. Der Gast hat die richtigen Worte gewählt, um uns nur das Wichtigste zu sagen. Stichwort: Datenschutz!
    Andernfalls die Frage bitte präzisieren.

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