Hallo,
ich habe da Mal eine eher rechtliche Frage. Im Moment bin ich in der Q1 und habe den Deutsch Lk angewählt.
Unser Lehrer macht größtenteils mündlichen Unterricht ohne schriftliche Übung vor Klausuren.
Meine Frage bezieht sich aber auf die Klausuren. Der Lehrer bewertet diese ohne Erwartungshorizont oder Punkte anzugeben. Da frage ich mich ob er das überhaupt darf? Bei uns gibt es sonst in den Gk's auch immer einen Erwartungshorizont und in meinem anderen Lk auch. Mein Lehrer behauptet allerdings, dass man das im ersten Halbjahr der Q1 machen dürfte. (Also ohne Erwartungshorizont bewerten) Wisst ihr da genaueres? Oder ist das bei Jemanden hier genauso?
Danke im vorraus schonmal für eventuelle Antworten:)