Darf er mir eine 6 einfach so geben?

  • Hallo,


    bin neu hier, ist mein erster Beitrag. Undzwar war es wie folgt:


    Wir haben in Sport Hochsprung. Letzte Woche war es so, dass wir uns ca. 20 Minuten aufgewärmt haben, bevor wir mit der Leistungskontrolle für Hochsprung angefangen haben. Dann haben wir angefangen mit der LK in Hochsprung. Plötzlich bekam ich Nasenbluten und musste in die Kabine, da das Blut lief. Der Boden war voller Blut und das musste ich dann natürlich weg wischen. Das Blut lief so stark, dass ich keine Zeit hatte, zum Sportlehrer zu gehen und ihm Bescheid sagen konnte. Ich habe einem Kumpel aber gesagt, dass er sagen soll, ich habe Nasenbluten, wenn der Sportlehrer fragt, wo ich bin. Nach ca. einer viertel Stunde kam ich in die Halle und die restliche Zeit habe ich gewartet, bis die Kontrolle für die anderen abgeschlossen war. Danach bin ich zum Sportlehrer und er meinte "Du hast deine Leistung nicht erbracht, eine 6. Du hättest mir wenigstens Bescheid geben können." Und dann habe ich ihm alles erklärt. Nunja, nächste Woche darf ich wiederholen. Meine Frage ist: Darf er mir überhaupt in so einer Situation eine 6 geben? Ist das überhaupt gültig?:(:?:

  • Warum nicht?


    Solange dein Lehrer keinen nachvollziehbaren Grund weiß, wieso du dich der LK entziehst, wird das ein "Leistung nicht feststellbar.", welche wie "ungenügend" zu werten ist. Zumindest in RLP. Ich bin sicher, es gibt in deinem Bundesland eine ähnliche Klausel für versäumte oder verweigerte Leistungserbringung.


    Wäre anders ja auch witzlos, weil dann jeder eine Arbeit rundweg verweigern könnte bei der er nicht sicher wäre, mindestens ein "sehr gut" abzustauben.

  • Warum nicht?


    Solange dein Lehrer keinen nachvollziehbaren Grund weiß, wieso du dich der LK entziehst, wird das ein "Leistung nicht feststellbar.", welche wie "ungenügend" zu werten ist. Zumindest in RLP. Ich bin sicher, es gibt in deinem Bundesland eine ähnliche Klausel für versäumte oder verweigerte Leistungserbringung.


    Wäre anders ja auch witzlos, weil dann jeder eine Arbeit rundweg verweigern könnte bei der er nicht sicher wäre, mindestens ein "sehr gut" abzustauben.

    Leistung nicht feststellbar ist keineswegs wertbar wie ungenügend.


    Ungenügend ist eine nicht aussreichende Leistung

    Nicht feststellbar ist einfach nicht messbar, wenn nicht geprüft worden ist



    0627luca
    Du darfst den Test ja nächste Woche wiederholen, also hat er die 6 bei dir ja anscheinend nur vorgemerkt - ist natürlich blöd, dass dein Schulkamerad nicht dem Lehrer bescheid gegeben hat, so weißt du aber fürs nächste mal, dass du dich direkt an den Lehrer wendest und ihm mitteilst, dass du im Moment nicht teilnehmen kannst

  • Warum nicht?


    Solange dein Lehrer keinen nachvollziehbaren Grund weiß, wieso du dich der LK entziehst, wird das ein "Leistung nicht feststellbar.", welche wie "ungenügend" zu werten ist. Zumindest in RLP. Ich bin sicher, es gibt in deinem Bundesland eine ähnliche Klausel für versäumte oder verweigerte Leistungserbringung.


    Wäre anders ja auch witzlos, weil dann jeder eine Arbeit rundweg verweigern könnte bei der er nicht sicher wäre, mindestens ein "sehr gut" abzustauben.

    Der nachvollziehbare Grund war ja Nasenbluten. Er wusste dies, und hat es mir auch geglaubt.

  • Ja, das stimmt. Ich hoffe, die 6 geht dann weg, müsste ja dann eigentlich weg gehen, da ich es gemacht habe bzw. bereit dazu bin.

  • Der nachvollziehbare Grund war ja Nasenbluten. Er wusste dies, und hat es mir auch geglaubt.

    Danach bin ich zum Sportlehrer und er meinte "Du hast deine Leistung nicht erbracht, eine 6. Du hättest mir wenigstens Bescheid geben können." Und dann habe ich ihm alles erklärt.

    Er wusste dies nicht, als er die Note ausgesprochen hat. Er wusste es erst hinterher und konnte erst dann die Begründung der Verweigerung entsprechend einordnen. Bei Gründen, die du nicht zu vertreten hast oder auch bei höherer Gewalt (keine Ahnung, was das hier seiner Meinung nach gewesen ist) sollte es auch kein Problem sein, einen Nachtermin anzusetzen. Aber nicht mitmachen und nicht sagen warum ist grundsätzlich keine gute Idee.

  • Er wusste dies nicht, als er die Note ausgesprochen hat. Er wusste es erst hinterher und konnte erst dann die Begründung der Verweigerung entsprechend einordnen. Bei Gründen, die du nicht zu vertreten hast oder auch bei höherer Gewalt (keine Ahnung, was das hier seiner Meinung nach gewesen ist) sollte es auch kein Problem sein, einen Nachtermin anzusetzen. Aber nicht mitmachen und nicht sagen warum ist grundsätzlich keine gute Idee.

    Was ich oben nicht mit rein geschrieben habe, war: Ich bin zu ihm hingegangen und habe gesagt "Herr ..., ich hatte Nasenbluten und musste in die Kabine." Dann hat er das mit der 6 gesagt. Und er hat ja auch gesagt "Du hättest mir wenigstens Bescheid sagen können", also wusste er ja was los war. Also bevor er das gesagt hat, habe ich ihm gesagt ich hatte Nasenbluten. Ich dachte einfach es ist unnötig, dies auch rein zu schreiben, aber es ist doch wichtig. :) (Warum ich nicht mitgemacht habe, wusste er ja dann...)

  • Was ich oben nicht mit rein geschrieben habe, war: Ich bin zu ihm hingegangen und habe gesagt "Herr ..., ich hatte Nasenbluten und musste in die Kabine." Dann hat er das mit der 6 gesagt. Und er hat ja auch gesagt "Du hättest mir wenigstens Bescheid sagen können", also wusste er ja was los war.

    Ohne dir zu nahe treten oder dir was unterstellen zu wollen: Lehrern ist das Eintagesfiebersyndrom ein Begriff. Also die an sich unverdächtige Entschuldigung durch Krankheit oder ähnliches, wenn sie nicht passgenau ausgerechnet den Tag oder auch Zeitraum umfassen würde, auf den es jetzt gerade angekommen wäre.


    Es gibt Schüler, die haben zB. eine Prädisposition für Nasenbluten. Daher wissen sie recht gut, was passieren muss, damit es bildhaft rot über den Mund läuft und auch was sie tun müssen um es wieder zum Stoppen zu bringen. Sie haben ja Erfahrung mit dem Vorgang. Unter denjenigen gibt es durchaus jene, die das daher als Werkzeug einsetzen. Das ist auch nicht auf Nasenbluten beschränkt: es gibt Heuschnupfengeplagte, Pollenallergiker usw. damit funktioniert das zB. genauso.


    Nochmal, dies geht nicht gegen dich.


    Ich möchte nur drauf hinweisen, dass es durchaus auch Gründe geben kann, aus Sicht des Lehrers eine Sechs zu geben und die Möglichkeit einer Nachprüfung auszuschließen, wenn es Hinweise dafür gibt, dass der Leistungsnachweis absichtlich, selbstverschuldet vermieden wurde.


    Wenn jetzt der Hochsprung angekündigt war und jemand "vergisst" bspw. seine Turnschuhe, ist das eigentlich ne klare Sache: spring barfuß (sofern der Lehrer das aus Hygienegründen zulässt) oder schau zu und kassier die 6. Wenn ich aus dem Lehrerzimmer schaue und jemanden mitten im blühenden Schulgarten sehe, der sich dann nach der Pause bei mir mit aufgequollenen roten Augen und schniefender Nase entschuldigen möchte ist das genau die gleiche Geschichte. Genauso, wenn ich jemanden sehe, der sein Aufwärmprogramm auf eine ungewöhnlich intensive Art und Weise durchzieht, mit vorwiegend tiefer Kopflage und unüblicher Schlagzahl und dann auf einmal rotgeschminkt vor mir steht.


    Im Einzelfall wird da keiner was zu sagen. Im Wiederholungsfall ist das nicht mehr automatisch so. Daher tut man gut daran, dass nicht als gegeben vorauszusetzen.

  • Das stimmt natürlich, jedenfalls war es unbeabsichtigt bei mir. Ich habe die LK nun wiederholt und aus der 6 wurde eine 3. Also es hat sich alles geklärt. :)

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