Leistungsbeurteilung bei Krankheit in der Oberstufe NRW

  • Hallo miteinander ,

    Ich bräuchte mal bei einer Sache einmal Hilfe.


    Aufgrund meines akuten Asthma, konnte ich oft nicht am Sportunterricht teilnehmen.

    Deswegen habe ich erst wenige Male am Unterricht teilgenommen, die aber entschuldigt sind (Bescheinigung von Arzt und meine Eltern haben alle Entschuldigungen unterschrieben).


    Nun ist es so, dass ich momentan gar nicht zur Schule gehen kann, weil ich kaum noch Luft kriege.

    Mein Arzt sagte das, wenn es nicht besser wird, ich 2-3 Wochen zu Hause bleiben sollt.


    Nun stellt sich mir einige Fragen:


    Wie ist die Leistungsbeurteilung dann, wenn ich nicht da bin? Verschlechtert sich diese? (stehe fast überall auf 13 Punkte und ich möchte mich nicht verschlechtern)

    Wird längeres Fehlen von den Lehrern in der Note berücksichtigt ?

    Wie kommt dann meine Sportnote zusammen?


    Vielen Dank schon mal im voraus!


    PS: Ich bin in der 11.Klasse (G8) auf einem Gymnasium in NRW.

  • Wenn du zu häufig fehlst kann dir das eine ordentliche Prüfungswoche mit Leistungsfeststellungsprüfungen am Ende eines Halbjahres blühen.

    Diesbezüglich solltest du aber mal in die Schulordnung für Gymnasien des Landes NRW reinschauen, da sollte das drinstehen oder du fragst die Vertrauenslehrer an deiner Schule.

  • Wenn du zu häufig fehlst kann dir das eine ordentliche Prüfungswoche mit Leistungsfeststellungsprüfungen am Ende eines Halbjahres blühen.

    Diesbezüglich solltest du aber mal in die Schulordnung für Gymnasien des Landes NRW reinschauen, da sollte das drinstehen oder du fragst die Vertrauenslehrer an deiner Schule.

    Das heißt aber nicht, dass die Lehrer mir schlechtere Noten geben dürfen bzw. können, wenn ich aufgrund einer Krankheit fehle und alles nacharbeite und abgebe? Werden dann in diesem Falle bei einer Bewertung nur die Noten(mündlich) miteinbezogen, wo ich dann war?

  • Die Leistungsfeststellungsprüfung ist über den Stoff des Halbjahres und der sollte sitzen, ist eine schriftliche Angelegenheit. Mündlich sollte auch mit einbezogen werden. Doch da ich die Regelungen in NRW und für die Gymnasien dort nicht kenne, fragst du am besten deinen Vertrauenslehrer oder den Oberstufenkoordinator.

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