Ist man verpflichtet, einen Vorbereitungskurs zu besuchen, um an einer externen Prüfung (Bayern/Quali) teilnehmen zu können?

  • Hallo,


    Wie in meiner letzten Frage erwähnt, möchte ich Sommer 2023 meinen Qualifizierten Hauptschulabschluss nachholen.


    Ich wohne in Bayern an der Hessischen Grenze und habe leider keinen passenden Vorbereitungskurs (Die Vorbereitungskurse gehen nur Vormittags und ich bin Berufstätig) in meinen Landkreis gefunden. Ich wollte mich im Hessischen Nachbarlandkreis für einen Vorbereitungskurs anmelden und sie haben gemeint, dass sie mich nicht annehmen, weil ich in Bayern wohne und ich deswegen nicht zu einer Hessischen Prüfung zugelassen werden dürfte.


    Danach habe ich erfahren, dass ich in meinen Landkreis den Qualifizierten Hauptschulabschluss extern machen dürfte und wollte fragen, ob man dazu verpflichtet ist, einen Vorbereitungskurs zu besuchen?


    Es ist zwar sehr gut, wenn man an einem Vorbereitungskurs teilnimmt, um den ganzen Stoff nachzuholen, aber weil ich wie gesagt keinen passenden Vorbereitungskurs gefunden habe, möchte ich mich selber auf die Prüfungen vorbereiten.

  • Die Frage hat sich geklärt. Ich habe mit der zuständigen Hauptschule in meiner Ortschaft, die eine externe Prüfung anbieten, gesprochen und sie haben gemeint, dass es keine Pflicht wäre, ein Vorbereitungskurs zu besuchen 😃


    Weil sie leider selber keinen Vorbereitungskurs anbieten und ich bisher in meinen Landkreis keinen Abend- oder Nachmittagskurs gefunden habe, muss ich die Vorbereitung im schlimmsten Fall Privat machen.

  • Neu erstellte Beiträge unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.

    Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstelle ggf. ein neues Thema.

    • :)
    • :(
    • ;)
    • :P
    • ^^
    • :D
    • ;(
    • X(
    • :*
    • :|
    • 8o
    • =O
    • <X
    • ||
    • :/
    • :S
    • X/
    • 8)
    • ?(
    • :huh:
    • :rolleyes:
    • :love:
    • :pinch:
    • 8|
    • :cursing:
    • :wacko:
    • :thumbdown:
    • :thumbup:
    • :sleeping:
    • :whistling:
    • :evil:
    • :saint:
    • <3
    • :!:
    • :?:
    Maximale Anzahl an Dateianhängen: 10
    Maximale Dateigröße: 50 MB
    Erlaubte Dateiendungen: bmp, doc, docx, gif, html, jpeg, jpg, mp3, mp4, odp, ods, odt, pdf, png, pptx, txt, xlsm, xlsx, zip