Galt das sitzenbleiben trotz eines Zweigwechsels?

  • Hallo liebes Forum,


    Ich bin relativ neu hier im Forum und habe ein großes Problem seit Monaten, bei dem ich einfach nicht mehr weiß wie ich es beseitigen soll…


    Nun, ich besuche aktuell die 7. Klasse an einer Realschule (BwR-Zweig) in Bayern und bin vor kurzem 14 Jahre alt geworden.


    Am Juli 2020 wo ich noch in der 6. Klasse war, war ich versetzungsgefährdet, habe allerdings trotzdessen die vorläufige Erlaubnis zum Vorrücken in die 7. Jahrgangsstufe erhalten (wegen COVID-19, Probezeit ein Halbjahr) welches ich auch März 2021 bestanden habe.


    Am Ende des Jahres war ich leider erneut versetzungsgefährdet mit einer Endnote 5 in Deutsch sowie Französisch (damals war ich noch im Französisch-Zweig), das Hauptproblem war Französisch weshalb ich auch beschlossen hatte in der Zukunft den BwR-Zweig zu wählen.


    Durch COVID durfte ich wieder vorläufig in die 8. Jahrgangsstufe vorrücken am September 2021 (dieses mal 3-Monate Probezeit).

    Diese Probezeit habe ich allerdings nicht bestanden und wurde dann von der 8. wieder in die 7. Klasse versetzt, seit Ende Dezember 2021 bis jetzt besuche ich die schon.


    Jetzt stelle ich mir die Frage, da ich ja damals vom Französisch-Zweig in den BwR-Zweig gewechselt habe, sollte doch eigentlich die Note 5 von Französisch erlischt sein, oder nicht?

    Wenn dies der Fall wäre, hätte ich nur eine 5 in Deutsch in der 7. und dürfte damals somit ohne Probezeiten normal in die 8. gehen und wäre nicht erneut in der 7.


    War das ein Missverständnis vom Kollegium, bin ich tatsächlich fälschlicherweise aktuell in der 7.?!


    (Ich bin gemäß Art. 53 (6) Satz 2 BayEUG kein Pflichtwiederholer!).


    Kurz und knapp zusammengefasst:

    Ende der 7. Klasse standen Deutsch und Französisch auf Note 5 (konnte nicht vorrücken außer Probezeit), hatte beschlossen zukünftig in der 8. den BwR-Zweig zu wählen, somit sollte die Note 5 von Französisch doch eigentlich weg sein?


    Eventuell ist ja hier jemand im Lehramt zuständig, wie steht Ihr zu meiner Situation?


    Seitdem ich in der neuen 7. bin fühle ich mich recht ausgeschlossen und habe auch nicht mehr so viele Freunde.


    Ich bedanke mich für eure Antworten und verbleibe

    mit vielen Grüßen.

  • Hallo,

    ganzschön viel Text auf einmal - ich hoffe ich habe alles richtig verstanden :)

    Du hast also anstatt Französisch das Wahlpflichtfach (heißt bei uns in Hessen WPU) genommen.

    Ich bin leider hier in Hessen und kann dir deshalb nicht so gut helfen :(, aber deine Note von vor der Versetzung ist ja nicht wieder da. Oder wie sieht das aus? Du fängst ja wieder als unbeschriebenes Blatt an.

    Ich denke eher, dass Deutsch in diesem Fall dein Problemfach ist ?( und wenn du eine 5 in Deutsch stehen hast, wäre es wohl auch für dich besser die Klasse zu wiederholen. Wenn du dich auf eine 4 rettest, kannst du ja mit einer 3 in Mathe und/oder Englisch ausgleichen oder brauchst halt insgesamt mit einer 5 in Deutsch einen 3,0 Schnitt (so ist es in Hessen). Probiere also diese Note auszugleichen.

    Ich denke eher nicht, dass das ein Fehler von den Lehrern war. Das wäre wahrscheinlich auf aufgefallen.:/

    Und das wegen deinen Freunden tut mir leid. Versuche einfach das Beste daraus zu machen. Du wiederholst ja die Klasse für dich noch einmal und es soll dir ja nur helfen, damit du auch den gesamten Lernstoff verstehst.

    Wenn ich was falsch verstanden habe, klärt mich bitte auf ;) Wenn du noch jemanden zum Reden brauchst, kannst du dich jederzeit privat an mich wenden.

    LG marco_w

    P.S. Alles Gute nachträglich 8)

  • Hallo marco_w


    Ich danke Ihnen vielmals für die konkrete Antwort.


    > P.S. Alles Gute nachträglich 8)


    Danke ^^


    Also in Bayern an Realschulen gilt folgendes Szenario:

    Zwei Mal die Note 5 = sitzengeblieben

    Einmal die Note 5 = sitzengeblieben


    Sie haben es etwas falsch verstanden.


    Am Juli, 2021 waren bei mir Deutsch und Französisch auf 5 gestanden, somit durfte ich nicht vorrücken.

    Da ich aber das Wahlpflichtfach gewechselt habe auf BwR, und dieser ebenfalls am August genehmigt wurde, sollte doch eigentlich, die Note 5 von Französisch erlischt sein und ich dürfte normal vorrücken, richtig?
    Wenn das so richtig ist, war das ein Fehler von der Schulleitung, weil ich nämlich sitzengeblieben bin trotzdessen.

    Ich hoffe es gibt jemand der das evtl. bestätigen kann.


    Viele Grüße.

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