Verlassen des Schulgeländes

  • Hier möchte ich gerne eine Diskussion starten, was ihr davon haltet, wenn Schüler*innen in den Pausen das Schulgelände verlassen, um beispielsweise in den Supermarkt zu gehen oder sich Essen zu bestellen, dass sie an die Schule liefern lassen.


    Bin gespannt auf eure Meinungen ;)

  • Das Verlassen des Schulgeländes ist in der jeweiligen Hausordnung der Schule und Schulordnung des Landes geregelt.

    Einen besonderen Hinweis möchte ich bezüglich der Aufsichtspflicht geben.
    Lehrkräfte beaufsichtigen die Schülerschaft auch im "Auftrag" der Eltern, wenn den Schülern etwas passiert, während sie das Schulgelände verlassen, wer steht dann in der Pflicht?!
    Bitte die Frage präzisieren und die Rechtslage noch mal genau beachten.

  • Jade Ich verstehe deine Sicht der Lage.

    Wenn allerdings die Eltern einen Zettel als Genehmigung den Schülern mitgeben würden als eine Art Erlaubnis und darin erklären, dass diese die Aufsichtspflicht auf sich nehmen würden? Und wenn man sich nur bspw. eine Pizza zur Schule liefern würde und das Gelände nicht verlassen würde?

  • Kommt auf das Alter der Schüler an. Die Frage muss mehr präzisiert werden.
    Vor allem auch vor dem Hintergrund des unerlaubten Verlassens des Schulgeländes, oder dem Begehen einer Straftat, während man eigentlich im Unterricht sitzen sollte, aber die Pause verlängert hat.
    Daher sage ich nochmal präzisiere deine Frage.

  • Schakon Ich verstehe es ja, wenn es an Hand der Aufsicht und Versicherung hängt. Aber wenn es die Eltern erlauben und die Gefahr eines (möglichen und angemerkt geringen) Risikos auf sich nehmen oder wenn die Schüler nur eine Pizza ans Gelände bestellen, sehe ich da keinen Grund, weshalb es nicht funktionieren sollte.

  • Bei uns ist das Edeka auch nur 80 Meter entfernt. Aber selbst nach der Schule dürfen wir nicht hingehen.

    Hatte ich ganz vergessen zu erwähnen: Versicherungstechnische Gründe sprechen zum Teil auch gegen das Verlassen des Schulgeländes.

    Kurz: verlässt du das Schulgelände ohne schulischen Grund (Einkaufen für das eigene Mittag ist so einer) bis du nicht mehr versichert, wenn dir was passiert. Ähnlich ist es auch bei der Versicherung bezüglich des Arbeitsweges (Tanken ja, aber kaufst du dir in der Tanke nen Brötchen geht es wieder nicht).

  • Hatte ich ganz vergessen zu erwähnen: Versicherungstechnische Gründe sprechen zum Teil auch gegen das Verlassen des Schulgeländes.

    Kurz: verlässt du das Schulgelände ohne schulischen Grund (Einkaufen für das eigene Mittag ist so einer) bis du nicht mehr versichert, wenn dir was passiert. Ähnlich ist es auch bei der Versicherung bezüglich des Arbeitsweges (Tanken ja, aber kaufst du dir in der Tanke nen Brötchen geht es wieder nicht).

    Verstehe ich natürlich voll und ganz.

    Aber sein dir doch Mal ehrlich: Was soll zufällig in diesem Moment passieren, wenn 3 Pizzen ans Schulgelände geliefert werden und man es gar nicht verlässt?

  • Verstehe ich natürlich voll und ganz.

    Aber sein dir doch Mal ehrlich: Was soll zufällig in diesem Moment passieren, wenn 3 Pizzen ans Schulgelände geliefert werden und man es gar nicht verlässt?

    Es geht eben nur um das WENN


    Sollte wirklich mal der doofe Zufall sein, und ein Schüler rutscht auf dem Edekaparkplatz aus und hat eine Verletzung

    Dann wird erstmal geschaut warum der Schüler da überhaupt war, und wer die Aufsichtspflicht verletzt hat.

    Und dann ist die Schule bzw der Lehrer schuld und darf die Kosten und Verantwortung übernehmen.

  • Es geht eben nur um das WENN


    Sollte wirklich mal der doofe Zufall sein, und ein Schüler rutscht auf dem Edekaparkplatz aus und hat eine Verletzung

    Dann wird erstmal geschaut warum der Schüler da überhaupt war, und wer die Aufsichtspflicht verletzt hat.

    Und dann ist die Schule bzw der Lehrer schuld und darf die Kosten und Verantwortung übernehmen.

    Stimmt natürlich. Man muss eben immer irgendwie versichert sein.

    Dann wundert es mich nur, warum man beispielsweise auf der Toilette nicht versichert ist, wenn etwas passieren sollte. Aber das ist ein anderes Thema

  • Habe hier einen schönen Artikel von arbeitsrechte.de gefunden.

    Nette Idee, doch weise ich dich darauf hin, dass diese besondere private Tätigkeit nicht grundlos als privat eingestuft wird.

    Man könnte bei deiner Argumentation vermuten, dir ist Art. 12 der Menschenrechte unbekannt.
    Ich jedenfalls bin mir sicher, niemand in der Leserschaft hier möchte auf der Toilette in irgendeiner Form "überwacht" werden.

    Außerdem sind alle Schüler über die kommunale Unfallversicherung innerhalb der Schule versichert.

    NUR für die Lehrkräfte, das Sekretariatspersonal, die Hausmeister und die Reinigungskräfte gilt das Arbeitsrecht.

    Einmal editiert, zuletzt von Jade () aus folgendem Grund: Empfehle den Artikel von oben bis unten zu lesen, ob der WC-Gang ein Arbeitunfall ist, ist immer eine Einzelfallentscheidung.

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