Guten Tag,
ich bin zwar längst kein Schüler mehr, dennoch ärgere ich mich immer noch über eine Deutscharbeit in der 11. Klasse
(Vorstufe zur Studienstufe), in der ich meine einzige "5" in einer Deutscharbeit in der gesamten Schulzeit kassiert habe.
Vorgelegt wurde "Auf der Galerie" von Kafka. Gefordert war in getrennten Aufgabenstellungen eine Inhaltsangabe
und eine Interpretation. In der Inhaltsangabe habe ich (u.a.) geschrieben, dass zwei Darstellungsweisen gegenübergestellt werden.
Dies wurde mir von der Deutschlehrerin (und der auch der Oberstufenkoordinatorin, bei der ich die Note reklamiert habe)
so ausgelegt, dass ich nicht verstanden hätte, dass eigentlich zwei Sichtweisen (des Zuschauers) gemeint sind.
Das war mir aber durchaus klar; ich war nur der Meinung, dass man in einer Inhaltsangabe jegliche (wenn auch naheliegende)
Interpretation zu unterlassen hat und der Text genaugenommen wirklich zwei Darstellungsweisen beschreibt ("...Da es aber nicht
so ist...." und nicht "da es aber nicht so gesehen wird...").
Da Inhaltsangabe und Interpretation getrennt gefordert waren, dachte ich sogar, dass es der Lehrerin gerade auf deren saubere
Unterscheidung ankommt. Leider wurde mir keine Chance gegeben, dies auszuführen.
Wie seht Ihr den Fall?