Beiträge von fnL

    Entweder mein Spam Filter hat da direkt kurzen Prozess gemacht oder ich habe die Mail nicht mal gesehen.
    Ich bekomme so viel Spam täglich, da geht sowas schnell mal unter. Wenn sie was wollen sollen sie die paar Cent in die Hand nehmen und sowas gefälligst per Post schicken, damit ich mich darüber amüsieren kann. :P

    Also ich würde zwischen 15 und 30€ veranschlagen. Je nach Klassenstufe, Fach, Vorkenntnissen und Vorbereitungsaufwand deinerseits.
    Ein guter Nachhilfelehrer macht sich nämlich vorher Gedanken und kommt nicht einfach, sagt "Tag" und möchte wissen, was der "Schüler" wissen möchte. :P


    Soll heißen 10. Klasse Realschule, Mathematik und selbst guten Kenntnissen und gutem pädagogischem Talent würde ich 20-25€ ansetzen.
    Oberstufen Mathematik, selbe Kenntnisse etc. würden bei 30€ landen.


    Mittelstufe 5.-8. Klasse sollte man auch fürn 10er machen können wenn man das nur so eben nebenbei macht. Schließlich ist das alles mehr als trivial.

    Leider schon, gab öfters solche ähnlichen Fehler wo der Kunde im nachhinein alles zurück schicken musste

    Der Kaufvertrag wurde von beiden Seiten abgeschlossen durch übereinstimmende Willenserklärungen.
    Da ich einige Kopfhörer bereits verschenkt und benutzt habe kann ich sie ja auch nicht zurückgeben. Wäre auch Unsinn wenn das danach einforderbar wäre, dann müsste ich ja Schadensersatz leisten für einen Kaufvertrag der wasserdicht ist. Kann ja keiner mit rechnen, dass es sich echt um einen Fehler handelt.
    Dürfen sich dann gerne mit Amazon auseinandersetzen und das bezweifle ich. Dann lassen sie es lieber direkt, denn Amazon fackelt nicht lang und sperrt mal eben deren Konten und nimmt alle Produkte ausm Sortiment. Da wären die paar Euro für die Kopfhörer Peanuts.


    Mal schauen was passiert. ;)

    Der Staat kann aber schlecht einerseits jeden unterstützen, wenn er in finanzielle Notlagen kommt und andererseits ihm durch sein Rating alles verwehren. :P

    Hatte erst einmal Probleme mit denen. Das Problem war, dass sie mich nicht kannten und deshalb mein Rating kacke war.
    Als ich ein Konto eröffnen wollte hat dann die Bank halt "nö" gesagt.


    War aber mit einem Anruf behoben.

    Ich denke ein 0€ Gutschein war schon vorgesehen. Nur denke ich, dass er auf einen Kopfhörer pro Person beschränkt werden sollte.
    Durch den Gutschein waren/sind sie immerhin Platz 1 Beststeller unter den Kopfhörern :D

    Das interessante war, dass ich von dem Gutschein bei der Bestellung des ersten bis zur Bezahlung nix gemerkt habe. Wollte eigentlich echt einen für 12,99€ bestellen. Dann ist mir aufgefallen, dass er 0€ kostet. Hab's dann nochmal probiert und hat wieder geklappt. Die Auswahl von >1 Stück bei einer Bestellung funktionierte aber nicht. Dann wurden nur 1x 12,99€ abgezogen, also hab ich einfach 15x einzeln bestellt. :P

    Wenn irgendwas beim Käufer verkackt ist das nicht dein Problem als Verkäufer.
    Dein Problem als Verkäufer ist es, wenn z.B. bei deiner Webanwendung eine Sicherheitslücke gefunden wurde und damit Datensätze in die Hände Dritter gelangen.
    Dann wärst du haftbar für den Gewinnausfall bis zur Behebung der Lücke, die Behebung selbst, Imageverlust und den entstandenen Schaden.


    Die Auswirkungen kannst du dir sicherlich vorstellen. :P

    Nach wie vor wird kein Unternehmen mit Verstand etwas annehmen, was die Haftung komplett ausgrenzt. Schließlich müsste dann im Falle einer Sicherheitslücke das Unternehmen in vollem Umfang haften, auch dann wenn es grob fahrlässig implementiert wurde. Da sich Unternehmen aber sehr gerne absichern wird sowas mit angrenzender Sicherheit nicht unterschrieben und der nächst beste auf dem Markt der Softwareentwickler beauftragt, der die Haftung zumindest teilweise übernimmt.


    Wie teuer soll denn z.B. eine Website deiner Meinung nach sein, wenn du in vollem Umfang für Fehler haftest?
    1000€? 10000€? 1mio€? 1mrd€?


    Es gibt schon Gründe warum in Softwareunternehmen entweder Rechtsanwälte Verträge schreiben bzw. eine Vertragsvorlage absegnen. Die wissen was im Bereich eingeschränkt werden kann und wie man das rechtssicher formuliert.


    Das soll jetzt kein Grund sein die Selbstständigkeit in den Wind zu schießen, man sollte sich nur die Haftungsfrage im Hinterkopf behalten. Das tritt ja z.B. auch dann ein wenn man Misswirtschaftet und dadurch in die Insolvenz kommt. Dann wird bei einem Einzelunternehmer entsprechend Privatvermögen gepfändet in Höhe der Schulden bei den Gläubigern plus Gerichtsvollzieherkosten und und und. Da ist man dann schnell nicht nur mit dem Unternehmen in der Insolvenz sondern privat auch. ;)

    Auch bei der 1€ GmbH müssen entsprechende Rücklagen aus dem Jahresüberschuss gebildet werden und das jedes Jahr bis 25.000€ "angespart" wurden. Das ist damit das Stammkapital.


    Es ist bei der UG (umgangssprachlich auch 1€ GmbH) aber nicht empfehlenswert wirklich mit einem Euro Startkapital zu gründen. Damit gilt man buchhalterisch relativ schnell als verschuldet und könnte der Insolvenzverschleppung bezichtigt werden. Ganz ganz böse. Außerdem sind dort deutlich mehr Formalitäten einzuhalten im Vergleich zum Einzelunternehmen.

    Als Webentwickler wärst du laut gängiger Meinung kein Freiberufler, musst demnach ein Gewerbe anmelden. In deinem Fall wird es vermutlich ein Kleingewerbe sein.
    Kleingewerbe gründen: was Kleingewerbetreibende beachten müssen


    Wichtig zu wissen ist dabei folgendes:
    a) Haftung: Du haftest als Einzelunternehmer mit deinem privaten Vermögen in voller Höhe. D.h. verkackst du einen Auftrag und die Haftung wurde im darunterliegenden Werkvertrag nicht begrenzt bist du ganz schön im Arsch. Du bist dann nämlich nicht nur für die Mängel am Auftragsgegenstand sondern auch für Gewinneinbußen, weitere Kosten durch Mangelbehebung etc. haftbar. Das kann schnell richtig ins Geld gehen. Des Weiteren bist du natürlich haftbar für das, was du programmierst. Soll heißen: Wenn durch deine Software ein Schaden von 1 Million Euro entsteht bist du dafür haftbar und kannst die Taschen leeren.
    b) Steuererklärung etc. musst du auch für den Kleingewerbe machen. Steigt dein Umsatz auf einen gewissen Wert musst du entsprechend mehr machen.
    c) Krankenversicherung:
    i. Du bist Arbeitnehmer: Dann ändert sich in diesem Bereich eher weniger wenn das Gewerbe nur eine Nebentätigkeit ist.
    ii. Du bist Selbstständig: Dadurch musst du dich auch versichern. Entweder freiwillig gesetzlich oder privat. Privat wird dann deutlich günstiger sein. Dir sollte aber bewusst sein, dass die PKV teurer wird mit steigendem Alter, dass du, falls du nicht aufpasst, eine Selbstbeteiligung hast und zu guter letzt, dass du nicht so einfach wieder in die gesetzliche KV zurückwechseln kannst.
    iii. Du bist Schüler, Student, etc. und bist noch über deine Eltern versichert darfst du nicht über einen Gesamtbetrag beim regelmäßigen Einkommen kommen sonst fällst du in Kategorie i. oder ii.
    iv. Du bist Schüler, Student, etc. und bist vergünstigt versichert: du darfst nicht über einen Gesamtbetrag beim regelmäßigen Einkommen kommen und maximal 20h/Woche arbeiten sonst entfällt die Vergünstigung und wir sind bei i. oder ii.


    Den besten Tipp den man dir geben kann: Besuch zuerst Gründerseminare.