Mal ein kleiner Tipp: Beiß dich durch die Lehre, dein Abi kannst du danach immer noch machen! Wie heißt es so schön: Lehrjahre sind keine Herrenjahre! (Die Erfahrung aus der Lehre hilft dir auf jeden Fall weiter.)
Wenn du dich durch deine Lehre gekämpft hast, überstehst du auch ein Studium. Außerdem hast du dann etwas in der Hand, falls du keinen Bock mehr auf ein Studium hast.
Ich weiß, was ich dir hier schreibe hört sich in deinen Ohren vermutlich reichlich arrogant an. Nur habe auch ich eine Lehre gemacht und weiß noch sehr gut, wie das war. Überstunden schieben zur Zeit viele und in manchen Branchen ist das normal, dass Azubis Überstunden einzulegen haben. Jemandem aus einem freien Tag holen ok, aber aus dem gebuchten Urlaub, da solltest du evtl. mal bei der IHK etwas anmerken, wenn es noch mal vorkommt.
Nun mache ich das ganze etwas rechtlich:
Wenn du die 18 Jahre bereits vollendet hast: ArbZG § 3 sagt, dass du einen normalen, werktäglichen Arbeitstag von 8 Stunden hast, dieser darf jedoch bis auf 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen der Durchschnitt von 8 Stunden werktäglich nicht überschritten wird. (Um hier auf der sicheren Seite zu sein: Schreibe dir deine tägliche Arbeitszeit sowie deine Pausen auf!) Beachte hier bei das die Ruhepausen eine Mindestlänge von 15 min haben müssen (bei mehreren Pausen am während der Arbeitszeit, ArbZG § 4). Deine Ruhezeit muss nach Beendigung deines Arbeitstages min. 11 h haben. (ArbZG §5) Abweichende Regelungen findest du im selben Gesetz unter § 7.
Wenn du unter 18 Jahren bist: gilt JArbSchG §8 nicht mehr als 8 h/Tag bzw. 40 h/Woche. Die Pausenregelung findest du im selben Gesetz § 11, für dich würde im Weiteren auch eine 5-Tage-Woche gelten (JArbSchG § 15) sowie dass du an mindestens 2 Samstagen im Monat beschäftigungsfrei bist, also frei hast (JArbSchG §16) selbiges gilt übrigens auch für den Sonntag (JArbSchG §17). Weicht dein Lehrherr davon ab muss er zu den "Zuslässigen" Berufen zählen, die in den beiden Paragraphen jeweils Erwähnung finden.
Zum Urlaub: Deinen Urlaub solltest du bevorzugt in die unterichtsfreie Zeit legen, klappt das aus welchen Gründen auch immer nicht, solltest du entweder deine Unterricht an der Berufsschule teilnehmen oder eine andere passende Lösung finden. (JArbSchG §19) Für alle abweichenden Regelungen JArbSchG §§21 und 21a.
Ehe ich es vergesse: Kennt nicht nur eure Rechte sondern auch eure Pflichten!