Hallo,
auch, wenn das Thema schon eine Weile zurückliegt, möchte ich trotzdem auf die Frage antworten.
Die Regelung ist nicht willkürlich und auch nicht "behindert", wie du es nennst.
Üblicherweise gehen auf die beruflichen Gymnasien 16-17jährige, also Schüler, die gerade frisch aus den Gymnasien, Realschulen, Wirtschaftsschulen etc. kommen. Damit hat man schon ein sehr heterogenes Klientel, was die bisherige Schullaufbahn angeht, aber eben ein ähnliches Alter.
Damit sind die Schüler noch in einer ganz anderen Entwicklungsphase als 20jährige, haben andere Themen, andere Lebenswelten und lernen anders als Erwachsene. Die Lehrer stellen sich genau darauf ein und knüpfen daran an.
(Nicht umsonst gibt es Studiengänge wie "Erwachsenenbildung"!)
Die Altersregelung mit dem Berufsabschluß ist zwar theoretisch da, wird aber nicht genutzt, da es für Erwachsene andere Schulen gibt. Ich wollte mich damals mit 20 Jahren (nach dem Berufsabschluß) auch an einem beruflichen Gymnasium bewerben und wurde nicht wegen der Noten, sondern wegen des fortgeschrittenen Entwicklungsstandes abgelehnt bzw. mir wurde nahegelegt, an ein Kolleg (für Erwachsene) zu gehen. Das habe ich dann auch gemacht und war eine sehr gute Entscheidung. Da ist das Mindestalter(!) 19 und man musste einen Berufsabschluß haben. Das Lernen ist ein ganz anderes und zwischen lauter 16jährigen hätte ich mich kaum wohl gefühlt.
Will heißen: Für Erwachsene gibt es andere Schulen. Die beruflichen Gymnasien sind für Jugendliche gemacht.
Normalerweise hat man eben mit 20 Jahren eben schon einen passenden Schul- oder Berufsabschluß und ist nicht so spät dran...
Vielleicht sollte erstmal nachdenken, ob es Gründe hat, bevor man solche Regelungen als "behindert" bezeichnet.