Moin,
Ich möchte mich an meine Schule als Schülersprecher aufstellen lassen. Es gibt nur noch einen weiteren Mitbwerber. Nun wurde mir vorgeschlagen, ob wir uns nicht gemeinsam als Schülersprecherteam aufstellen lassen sollten. Klar, kann ich einfach nein sagen und dann würden wir gegeneinander kandidieren. Mich interessiert aber auch, ob es überhaupt zulässig wäre nach dem schleswig-holsteinischen Schulgesetz, das dort nur von einem Schülersprecher und einem Stellvertreter die Rede ist und welche Vor- und Nachteile dies hätte.
Danke für eure Antworten!